2020: Das Aus für Alle privaten Trader?

*** Alle bereitgestellten Information sind weder als Anlageberatung, Steuerberatung noch als Rechtsberatung zu sehen und dienen lediglich der freien Meinungsäußerung. ***

Wer ist betroffen?

  • Private Trader
  • Handel von Derivaten (CFD‘s, Futures, Optionen, Zertifikate, etc…)
  • Summe aller Trading-Verluste im Jahr > 10.000 €
  • Ansässig oder überwiegend in DE (Steuern werden in DE gezahlt)

Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zum 31.12.2019: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; …“

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Auswirkungen für private Trader:

Hier mal 2 Beispielrechnungen wie Einkünfte aus dem Trading in der jährlichen Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt angezeigt werden:

Beispielrechung 1

Bisher war es so

Summe Gewinn Trades: +100.000 €
+ Summe Verlust Trades: -85.000 €
= Positiver Überschuss von 15.000 €

Also: KESt. in Höhe von 25%, also 3.750 €
Ergibt einen Gewinn nach Abzug der Steuer von: +11.250 €

Ab sofort so

Summe Gewinn Trades: +100.000 €
+ Summe Verlust Trades: -85.000 €
+ Summe anerkannter Verlust: -10.000 €
= Positiver Überschuss von 90.000 €

KESt. in Höhe von 25%, also 22.500 €
Gewinn nach Abzug der Steuer: -7.500 €


Beispielrechung 2

Bisher war es so

Summe Gewinn Trades: +50.000 €
+ Summe Verlust Trades: -70.000 €
= Verlustvortrag von -20.000 € für das Folgejahr

KESt. entfällt.
Verlust (keine Steuerbelastung): -20.000 €

Ab sofort so

Summe Gewinn Trades: +50.000 €
+ Summe Verlust Trades: -70.000 €
+ Summe anerkannter Verlust: -10.000 €
= positiver Überschuss von +40.000 €

KESt. in Höhe von 25%, also 10.000 €
Verlust nach Abzug der Steuer: -30.000 €


Vorläufige Lösungsmöglichkeiten

  • Gründung einer vermögensverwaltenden UG / GmbH um darin mit Eigenkapital zu handeln
  • Handel mit Fremdkapital als selbständiger bzw. Einzelunternehmen
  • Umstieg auf Aktienhandel
  • Auswandern

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