Abgeltungssteuer
Die Abgeltungsteuer ersetzte vom Jahr 2009 an die zuvor geltende Spekulationssteuer. Im Unterschied zu dieser sind Kapitalerträge durch die Abgeltungsteuer einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterworfen. Zuvor war in verschiedenen Varianten der persönliche Einkommensteuersatz maßgebend. Waren unter der Geltung der Spekulationsbesteuerung Kursgewinne nach 12 Monaten in der Regel steuerfrei, sind diese unter der Abgeltungsteuer ohne Ansehen der Fristigkeit steuerpflichtig, soweit die Kapitaleinkünfte insgesamt den Sparerfreibetrag übersteigen.
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