Depotbank

Fondsgesellschaften dürfen die von ihr aufgelegten Sondervermögen (Fonds) nicht selbst verwahren, damit dieses strikt vom Vermögen der Gesellschaft getrennt bleibt. Die Verwahrungsaufgabe übernimmt die Depotbank. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen zumeist die Mutterinstitute diese Aufgabe. Aufgabe der Depotbank sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der Fondsgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttungen an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.

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